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Reglement des Filmfestivals |
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Die Gemeinde und das Foyer rural von Ville-sur-Yron organisieren mit der Unterstützung des Parc Régional de Lorraine den Dokumentarfilmwettbewerb Caméras des Champs, an dem jeder teilnehmen kann.
Es werden nur nach dem 1. Januar 2003 gedrehte Dokumentarfilme ausgewählt.
Das Thema betrifft alle Aspekte des Lebens auf dem Lande.
Die Dauer der Filme ist nicht beschränkt. Sie müssen auf Französisch, mit Untertiteln oder mit einer Übersetzung vorgestellt werden.
Für die Kopien werden folgende Videostandards angenommen : Beta SP oder mini-DV (während der Filmfestival).
Die Organisatoren haften nicht für eventuelle Schäden, die beim Versenden oder durch den Umgang mit den Videokassetten entstehen können.
Die ausgewählten Dokumentarfilme werden vom 15. bis zum 18. Mai 2008 im Saal René Bertin in Ville-sur-Yron gezeigt.
Eine Kopie des Films auf VHS oder DVD muss per Einschreiben geschickt werden und spätestens bis zum 29. Februar 2008 unter folgender Adresse eintreffen :
Foyer rural de Ville-sur-Yron
Festival "Caméras des Champs"
A l'attention de Luc DELMAS
54800 Ville-sur-Yron (Frankreich)
Es werden nur Kopien angenommen, die einwandfrei vorgeführt werden können.
Die Teilnehmer übernehmen die Versandkosten.
Um ein Programm mit den ausgewählten Filmen erstellen zu können, bitten wir die Teilnehmer, eine kurze Zusammenfassung sowie sämtliches Informationsmaterial über den Film zu schicken.
Es wird keine Anmeldegebühr für die Teilnahme an dem Wettbewerb erhoben. Außerdem übernimmt das Festival die Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Autoren, die bei der Aufführung ihres Films und der Preisverleihung anwesend sein möchten. Für die Anmeldung eines Films ist das Anmeldeformular ausgefüllt zurückzuschicken.
Die Ergebnisse der Auswahl werden vor Ende März 2008 postalisch mitgeteilt.
Die Teilnehmer sind voll für ihr Werk verantwortlich, für Bild und Ton. Die vorgestellten Filme eröffnen während des Festivals keinen Anspruch auf Tantiemen
Gegen die Entscheidung der Jury kann kein Einspruch erhoben werden. Der Auswahlsvorgang ist im Hinblick auf das Urteil jedes einzelnen Mitglieds geheim.
Die Preise für die ersten drei ausgezeichneten Filme belaufen sich auf 1000 € bzw. 600 € und 400 €.
Gegebenenfalls kann die Jury einen Sonderpreis verleihen, um ein Erstlingswerk zu belohnen. Bei 1. Preis ex- aequo wird kein 2. Preis verliehen.
Die Preisverleihung findet am Sonntag, den 18. Mai 2008 um 18.00 in Saal René Bertin in Ville-sur-Yron statt.
Die Verleger und Filmverleiher eines preisgekrönten Films verpflichten sich, auf dem Plakat oder der Hülle den beim Festival international du Film Documentaire sur la Ruralité Caméras des champs gewonnenen Preis zu vermerken.
Die Urheber der ausgewählten Filme geben ihre Zustimmung, dass die der Jury vorgelegte VHS-Kopie oder DVD-Kopie ihres Films nach Vereinbarung 5 Jahre lang nicht-kommerziell in Frankreich und im Ausland genutzt werden darf (in einem Schulrahmen). Der Kandidat bestätigt, dass er die Senderechte innehat.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das vorliegende Reglement ohne Vorankündigung zu ändern, falls dies im Interesse des Festivals ist.
Die uneingeschränkte Annahme dieses Reglements ist die Voraussetzung für eine Anmeldung beim Dokumentarfilmwettbewerb Caméras des Champs.